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Wirtschaft
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Auf dem Vormarsch
Auf dem VormarschSeit der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 wird der Handel mit Strom und Gas immer professioneller. Dr. Ines Zenke und Sebastian Holzinger erklären, wie die European Federation of Energy Traders (EFET) durch die Entwicklung von standardisierten Verträgen einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat. Um die bilateralen Vertragsbeziehungen im physischen Strom und Gashandel außerhalb von Börsen dokumentieren zu können, erfreuen sich die Handelsrahmenverträge der EFET (kurz: EFET-Verträge – abrufbar unter: www.efet.org > standardisation) in der Praxis weiterhin steigender Beliebtheit. Die Verträge wurden mit der Idee entwickelt, durch Kombination unterschiedlicher nationaler Rechtsanforderungen in einem Vertrag den transnationalen Energiehandel zu vereinfachen und durch Standardisierung von Vertragsbedingungen den Handel rechtssicher zu machen. Sie stellen somit einen (neutralen) Vorschlag dar, der die Handelspartner davon entbinden soll, sich mit allen Punkten individuell auseinanderzusetzen. Obwohl inzwischen fest etabliert, ist gerade bei kleineren Energieversorgungsunternehmen (im Folgenden: EVU) in Bezug auf EFETVerträge oftmals noch Skepsis anzutreffen. Englische Vertragsprache als Hemmnis Dies ist zunächst dem Umstand geschuldet, dass die EFET-Rahmenverträge für Strom (aktuelle Version 2.1. (a)) sowie für Gas (aktuelle Version 2.0 (a)) in englischer Sprache verfasst sind. Allerdings gibt es beide inzwischen auch als nicht-offizielle Übersetzung (www.efet.org. > standardisation > translation). Handelspartner können diese Fassungen als allein maßgeblich vereinbaren und dieses Verwendungshemmnis somit einfach überwinden. Das „Baukastensystem der EFET-Verträge“
Für viele Marktakteure oftmals ungewohnt ist die verschachtelte Struktur der EFET Verträge. Es handelt sich praktisch um ein „Baukastensystem“. Jeder EFET-Vertrag besteht aus dem Basisvertragstext für Strom bzw. Gas und weiteren Anhängen. Der wesentlichste Anhang ist dabei die Anpassungsvereinbarung („Election Sheet“), daneben können aber auch Anhänge für den Handel mit Emissionszertifikaten („Emission Allowances Appendix“), bzw. steuerliche Konstellationen oder Sicherheitenstellungen genutzt werden. Dazu kommen schließlich die Verträge für jede Einzeltransaktion.
Ist dadurch der allgemeine Rechtsrahmen dauerhaft abgesteckt, erfolgt der eigentliche Vertragsschluss über Einzelverträge. Diese bilden mit dem EFET-Vertrag ein einheitliches Vertragswerk. Sollten die Regelungen eines Einzelvertrags im Widerspruch dazu stehen, gehen die Regelungen des Einzelvertrags vor. In diesen werden im Regelfall aber nur noch Parameter wie die Menge und der Preis der jeweiligen Transaktion vereinbart. Inhaltliche Besonderheiten der EFET-Verträge
Unsicherheiten bestehen bei Marktakteuren gelegentlich hinsichtlich des Inhalts der EFET-Rahmenverträge für Strom und Gas. Diese sind nicht vollkommen deckungsgleich, sondern weisen inhaltlich Unterschiede auf. Diese sind jedoch überwiegend den Spezifika der beiden Produkte geschuldet und beziehen sich vor allem auf Lieferung, Messung oder den Transport. Unterschiede bestehen aber auch rechtlich. So ist z.B. der EFET-Rahmenvertrag für Strom einschließlich aller unter ihm geschlossenen Einzelverträge außerordentlich kündbar, wenn durch höhere Gewalt ein Einzelvertrag unter vielen nicht erfüllt werden kann. Der EFET-Rahmenvertrag für Gas ist in diesem Punkt deutlich moderater. Er erlaubt erst bei langanhaltender höherer Gewalt die außerordentliche Kündigung – und dies auch nur für den betroffenen Einzelvertrag. |
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