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Ladeinfrastruktur – Probleme, Möglichkeiten, Zukunft
Ladeinfrastruktur – Probleme, Möglichkeiten, Zukunft
Sowohl die Herausforderungen des Klimawandels als auch die Endlichkeit der Erdölreserven machen einen Umbau des Mobilitätssystems unausweichlich. Georg Wilke zeigt eine der zentralen Optionen auf: Die Elektrifizierung der Straßenfahrzeuge, gekoppelt mit der Nutzung von Strom aus regenerativen Energiequellen, die weitgehende Klimaneutralität und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern verspricht.
Bei der Einsetzung der „Nationalen Plattform Elektromobilität“ am 3. Mai 2010 hat Bundeskanzlerin Merkel ein erstes Etappenziel genannt: Bis zum Jahr 2020 sollen mindestens 1 Million Elektrofahrzeuge auf den deutschen Straßen fahren. Das mit 115 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket II ausgestattete Förderprogramm „Modellregionen Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung soll dabei helfen, die Elektrifizierung des Verkehrs voranzutreiben und Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Eines der Forschungsvorhaben, in denen der Einstieg in die elektromobile Zukunft erprobt wird, ist das Projekt „E-mobil NRW“ in der „Modellregion Rhein-Ruhr“, einer von acht Modellregionen bundesweit. Schwerpunkt des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung neuer Geschäftsfelder für kommunale Stadtwerke, die Dienstleistungen
rund um die Elektromobilität umfassen. Dazu gehört die Schaffung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur. Beispielsweise sollen im Stadtgebiet von Düsseldorf bis Mitte 2011 rund 40 Ladestationen errichtet werden, an denen „grüner“ Strom „getankt“ werden kann. Die Untersuchung der Nutzungsmuster und des Ladeverhaltens der Probenutzerinnen und -nutzer, die mit Elektrorollern oder Elektro-Pkw ausgestattet werden, soll Informationen für eine nachfragegerechte Auslegung des zukünftigen Dienstleistungsangebots liefern. In einem zweiten Schwerpunkt wird exemplarisch untersucht, in welchem Umfang Elektrofahrzeuge von Flottenbetreibern eingesetzt werden können.
Bundesweit zu lösen ist das Problem einer Normierung der Ladeinfrastruktur, das im Rahmen der „Nationalen Plattform Elektromobilität“ ein Thema sein wird. Ein Hindernis bei der Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum stellt das straßenverkehrsrechtliche Problem dar, dass dort die Nutzung der Stellplätze mit Lademöglichkeiten gegenwärtig nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen beschränkt werden darf. Die gegenwärtigen Lösungen sind uneinheitlich und nicht auf Dauer angelegt. Gefragt ist daher eine einheitliche rechtliche Regelung. Die erfolgreiche Marktdiffusion von Elektrofahrzeugen dürfte jedoch zumindest auf mittlere Sicht nicht von dem Vorhandensein einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur abhängen. Reine Elektrofahrzeuge, die in erster Linie auf eine Ladeinfrastruktur angewiesen sind, werden aufgrund der begrenzten Reichweite und damit eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten, insbesondere aber aufgrund der hohen Anschaffungskosten, zunächst vorwiegend als Zweit- oder Drittfahrzeuge angeschafft werden. Da mehrfach motorisierte Haushalte häufiger über Wohneigentum verfügen, sind sie beim Aufladen zuhause weniger auf öffentliche Lademöglichkeiten angewiesen. Darüber hinaus stützen frühere Untersuchungen die Hypothese, dass der öffentlichen Ladeinfrastruktur vor allem die – allerdings wichtige – Funktion zukommt, eine „Mobilitätsgarantie“ zu bieten. Zusätzlich sprechen das Reichweiten- und das Kostenargument dafür, dass im Pkw-Bereich für längere Zeit die „Steckdosenhybride“ dominieren und die Nachfrage bestimmen. Erst mit stärkerer Marktdurchdringung nimmt die Bedeutung der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu.
georg.wilke@wupperinst.org
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